Das eRezept ist da!

So funktioniert das eRezept

Vom Erstellen in der Praxis bis zum Einlösen in der Apotheke

Quelle: https://dip.medatixx.de/fileadmin/_processed_/8/3/csm_eRezept_so-funktionert-das-erezept_aec9c50ecc.png

  1. Die Ärztin / Der Arzt erstellt das eRezept in ihrer Praxissoftware. Im Rahmen der (digitalen) Sprechstunde verschreibt die Ärztin ein Medikament in der Praxissoftware und signiert es elektronisch mithilfe des Heilberufsausweises (eHBA). Gleichzeitig wird ein Datamatrix-Code als ein Bestandteil des Zugangs zu den Rezeptdaten generiert.
  2. Der Patient erhält mit dem Datamatrix-Code oder seiner eGK sein eRezept. Die Informationen des signierten eRezepts sind in der Telematikinfrastruktur verschlüsselt und können von berechtigten Apotheken mittels der elektronischen Gesunheitskarte oder eines Datamatrix-Codes vom eRezept-Fachdienst in der TI abgerufen werden.
  3. Der Patient weist das eRezept einer Apotheke zu. Der Patient kann über seine eRezept-App die Verfügbarkeit der Medikation bei Apotheken digital anfragen. Als Voraussetzung gilt, dass die Apotheke an die TI angeschlossen ist. Die verbindliche Bestellung erfolgt durch Zuweisung des Datamatrix-Codes an die Apotheke vor Ort oder an eine Versandapotheke. Als analoge Alternative kann der Patient auch den Papierausdruck in die Apotheke seiner Wahl vorlegen und dort einscannen lassen. Auch die Einlösung per eGK in der Apotheke ist möglich. Das eRezept ist dabei nicht auf der eGK gespeichert. Sie dient zur Identifikation des Patienten für den Abruf der Rezeptdaten in der Telematikinfrastruktur.
  4. Der Apotheker löst das eRezept ein. Der Apotheker kann in seinem Warenwirtschaftssystem die Rezeptdaten aus der Telematikinfrastruktur einsehen und weiterverarbeiten. Anschließend erfolgt die Abgabe des Medikaments. Der Patient kann die Medikamente in der Apotheke vor Ort abholen oder sich diese per Post oder Botenlieferung zustellen lassen.

 

Der Datamatrix-Code

Das Einlösen des eRezepts über den Datamatrix-Code oder Rezept-Code ist per Smartphone mit der eRezept-App der gematik möglich. Über den Scan des Codes wird der Zugang zur Verordnung im eRezept-Fachdienst in der TI hergestellt. Der Rezept-Code kann weiterhin auch in der Arztpraxis auf weißem Papier ausgedruckt werden (Stylesheet).

Die Vorgaben des Papierausdrucks sind dabei durch die KBV festgelegt. Nachfolgende Grafik zeigt ein Musterformular:

Patientenausdruck_eRezept_Erl_uterung

Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/Patientenausdruck_eRezept_Erl_uterung.pdf

Der Papierausdruck stellt keine allein gültige Verordnung dar – er dient lediglich als (analoge) Alternative für die Apotheke, um auf das eRezept innerhalb der TI zugreifen zu können. Daher ist keine Unterschrift des Arztes notwendig, der Papierausdruck muss außerdem nicht alle vollständigen Angaben des Personalienfeldes oder der elektronischen Verordnung beinhalten. Die rechtsgültige Verordnung ist elektronisch vom Arzt signiert und liegt in der Telematikinfrastrukur.

Der Papierausdruck kann auf DIN-A5 oder DIN-A4-Papier erfolgen, wobei der Ausdruck immer die Maße des DIN-A5-Formates behält. Dabei können bis zu drei einzelne Rezept-Codes abgebildet werden. Zusätzlich wird ein etwas größerer Sammeltoken abgedruckt, der die Inhalte aller Rezept-Codes zusammenfasst, die auf dem eRezept enthalten sind. Das soll die Einlösung der eRezepte in der Apotheke erleichtern.

 

Auf der Seite www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de bekommt Sie speziell auf Sie zugeschnittene Informationen rund um das eRezept, z.B. Antworten zu den häufigsten Fragen, den Hinweis auf eine Supporthotline oder Verlinkungen auf die jeweiligen Appstores, in denen die eRezept-App verfügbar ist. 

 

Quelle: Digitalisierung in der Praxis - powered by medatixx